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AfD-Abgeordnetem droht Bußgeld

André Barth war im Landtag noch als Anwalt gemeldet. Das ist er aber längst nicht mehr – und sorgt nun für Ärger.

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© Lars Neumann

Von Matthias Weigel

Pirna. Der Dippoldiswalder AfD-Landtagsabgeordnete André Barth hat Ärger wegen einer Formalie: Obwohl er seit Mai keine Zulassung mehr als Rechtsanwalt hat, meldete er dies monatelang nicht an den Landtag, berichtet die Dresdner Morgenpost. Die Verhaltensregeln für Abgeordnete besagen klar, dass Änderungen bezüglich der ausgeübten Berufe gemeldet werden müssen, und zwar innerhalb von drei Monaten. Im Extremfall droht Barth, der auch für die AfD im Kreistag sitzt, nun ein Ordnungsgeld von mehreren Tausend Euro.

Denn inzwischen hat sich Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) eingeschaltet und Barth am 27. Januar 2016 zu einer Anhörung im Präsidium vorgeladen. Aufmerksam geworden war man „nach einem Hinweis eines ehemaligen Sozietätskollegen von Herrn Barth auf eine entsprechende Bekanntmachung im Sächsischen Justizministerialblatt“, erläutert Landtagssprecherin Katja Ciesluk auf SZ-Anfrage. Barth wurde zweimal um Stellungnahme gegeben – eine Reaktion gab es nie.

Barth selbst räumt unumwunden gegenüber der SZ ein, dass er keine Zulassung mehr habe – und die Meldung darüber an den Landtag versäumte. „Ich habe das inzwischen gegenüber dem Präsidenten persönlich und schriftlich richtiggestellt“, sagt Barth. Er bedaure den Fehler ausdrücklich und sei froh, das nun aus der Welt geschafft zu haben.

Sprecherin Ciesluk bestätigt den Eingang des Schreibens. Davon unberührt bleibe aber der Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Sächsischen Landtags. Deswegen werde es bei der Anhörung bleiben. Danach sei es Aufgabe des Präsidiums, abschließend über den Verstoß und ein etwaiges Ordnungsgeld zu entscheiden. Ärger könnte Barth auch noch von anderer Stelle drohen. Laut Mopo firmierte er nämlich ebenso auf einigen Internetseiten noch bis zuletzt als Anwalt. Deswegen prüfe auch die Rechtsanwaltskammer den Fall.